Maßtoleranzen im Hochbau

Maßabweichungen sind im Baugeschehen unvermeidbar. Für Maßabweichungen, Winkelabweichungen, Ebenheitsabweichungen und Fluchtabweichungen bei Stützen enthält die Norm DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ zulässige Grenzabweichungen von den Nennmaßen.

Toleranzen sind erforderlich zur Begrenzung von Abweichungen. Grenzwerte sollen für Form und Lage eines Bauteils festgelegt werden, wo es für die Funktion und Verwendung erforderlich ist.

Baupassungen an den Schnittstellen unterschiedlicher Leistungsbereiche bzw. Gewerke werden mithilfe von Bautoleranzen bemessen. Das Tolerieren von Passungen bzw. zulässigen Maßabweichungen, z.B. an Bauteilverbindungen, erfolgt nach dem Boxprinzip („Schachtelprinzip“). Ein Passungsraum beschreibt zulässige Abweichungen von Form und Größe der äußeren Gestalt bzw. von Lage und Orientierung eines Bauteils im Raum. Auch Formänderungen von Bauteilen, zeit- und lastabhängige Verformungen und besondere Anforderungen wie zulässige Höhenversätze benachbarter Bauteile sind zu berücksichtigen.

Prüfung Ebenheit - ToleranzenDer Kommentar „Toleranzen im Hochbau“ enthält eine Auslegung der Inhalte der Toleranz-Norm zu Messpunkten und zur Prüfung von Maßabweichungen. Winkelmessung, Ebenheitsmessung und Rastermessung werden erläutert. Für die Bauvermessung sind zudem Bezugspunkte und ein Vermessungstechnisches Bezugssystem, z.B. Vermessungspunkte oder Hauptachsen, erforderlich.

An das optische Erscheinungsbild einer Bauteiloberfläche werden mitunter andere Genauigkeitsanforderungen gestellt als an die Funktion einer Passung. Bei der Beurteilung optischer Mängel ist neben den genormten Toleranzen auch der Maßstab der üblichen handwerklichen Sorgfalt zu berücksichtigen. Der Kommentar beschreibt die Beurteilungsgrundlagen hierfür.